Fördermitgliedschaft (FM)
DFK-Fördermitglieder erhalten einen DFK-Ausweis, der mit der gültigen DFK-Jahresmarke für die Antragsteller zu 1 bis 4 international anerkannt wird. Weiter wird Ihnen das DFK-Verbandsorgan zugesandt. Der Jahresbeitrag ist jeweils am Jahresanfang fällig, er wird im Lastschriftverfahren eingezogen.
Fördermitglieder können Einrichtungen des DFK benutzen. Sie haben Anspruch auf die vom DFK jeweils ausgehandelten Vergünstigungen auf FKK-Ferienplätzen im In- und Ausland und bei Reisevermittlungen. Die Bekanntgabe erfolgt im DFK-Verbandsorgan.
Eine Kündigung der Fördermitgliedschaft muß schriftlich spätestens bis zum 30.9. des jeweils laufenden Kalenderjahres erfolgt sein. Die Beweispflicht obliegt dem Mitglied. Bei Kündigung und Ausschluß sowie Übertritt in einen örtlichen Verein ist der DFK-Ausweis der Geschäftsstelle einzusenden.
Durch den Vorstand des DFK kann ein Ausschluß von Fördermitgliedern ausgesprochen werden, wenn das Mitglied gegen die Ziele zuwiderhandelt. Erfolgt ein Ausschluß wegen Zahlungsverzug von länger als sechs Monaten, bleibt der Rechtsanspruch auf Zahlung bestehen.
Bitte geben Sie uns Änderungen Ihrer Anschrift und / bzw. der Bankverbindung umgehend bekannt.
Passfotos nicht vergessen |