FKK als immaterielles Kulturerbe – ein Update
Der Deutsche Verband für Freikörperkultur (DFK) freut sich, darüber informieren zu dürfen, dass in den vergangenen Monaten an einer Bewerbung zur Anerkennung der Freikörperkultur (FKK) als immaterielles Kulturerbe gearbeitet wurde. Diese Bewerbung wurde fristgerecht und vollständig beim zuständigen Ministerium eingereicht. Maßgeblich initiiert und koordiniert wurde die Ausarbeitung durch GetNakedGermany e.V., die den Antrag gemeinsam mit dem DFK sowie weiteren in der FKK engagierten Akteurinnen und Akteuren erarbeitet haben.
Über 11 Monate hinweg hat eine hoch engagierte Arbeitsgruppe aus zehn Personen unermüdlich an den Bewerbungsunterlagen gearbeitet. Der DFK möchte an dieser Stelle seinen tiefen Dank aussprechen: Ohne den unermesslichen Einsatz, die Ausdauer, das Fachwissen und die vielfältigen Fähigkeiten dieser Arbeitsgruppe sowie die entscheidende Initiative von GetNakedGermany e.V. wäre diese Bewerbung nicht möglich gewesen. Ihr Engagement ist ein herausragendes Beispiel für gelebte FKK-Kultur.
Unser Dank gilt ebenso all Jenen, die die Bewerbung durch Letters of Support unterstützt haben oder das Projekt auf andere Art und Weise unterstützt haben.
Die Entscheidung auf Landesebene wird im Frühjahr 2026 erwartet. Bei positivem Ausgang wird die Bewerbung auf Bundesebene geprüft, mit einer voraussichtlichen Entscheidung im Frühjahr 2027.
Was ist ein immaterielles Kulturerbe?
Ein immaterielles Kulturerbe zeichnet sich dadurch aus, dass es lebendige Traditionen, Praktiken oder Ausdrucksformen einer Gemeinschaft umfasst, die von Generation zu Generation weitergegeben werden und die kulturelle Identität stärken. Die Anerkennung der FKK als immaterielles Kulturerbe würde ihre Bedeutung für die Gesellschaft hervorheben, den Schutz und die Wertschätzung dieser Kulturform fördern und ihr eine stärkere öffentliche Sichtbarkeit verschaffen – ein Gewinn für alle, die den freien, naturverbundenen Umgang mit dem eigenen Körper pflegen.