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Freikörperkultur soll immaterielles Kulturerbe werden


Aktuelles zum Antragsverfahren von GetNakedGermany e. V. bei der deutschen UNESCO-Kommission

Im Oktober 2022 rief GetNakedGermany e. V. über die sozialen Netzwerke dazu auf, eine Arbeitsgruppe zu bilden, die sich mit der Erstellung des Bewerbungsantrages „FKK als immaterielles Kulturerbe“ befassen sollte. Der Aufruf richtete sich grundsätzlich an alle am Naturismus interessierten Personen – unabhängig von irgendeiner Vereinszugehörigkeit.

Schnell fanden sich einige vom Naturismus Begeisterte zusammen, sodass GetNakedGermany am 03.01.2023 eine Pressemitteilung zur Gründung des Arbeitskreises veröffentlichen konnte, in der ein weiteres Mal zur Beteiligung an der Arbeitsgruppe aufgerufen wurde.

Es brauchte ein wenig Anlaufzeit, damit sich die Mitglieder der Arbeitsgruppe finden und organisieren konnten. Ab Januar fanden dann regelmäßige Arbeitstreffen im zweiwöchentlichen Abstand statt. Die Arbeit an dem Antrag nahm schnell Fahrt auf. Erfreulicherweise fanden sich auch gleich zwei Gutachter, die sich bereit erklärten, die für den Antrag notwendigen Gutachten zu erstellen.

Nach gut 5 Monaten Arbeit ist der Antrag nun in der finalen Phase, sämtliche Absätze sind ausformuliert. Bei den recht strikten Vorgaben des Formulars war dies sehr viel Arbeit. Für jeden Absatz ist eine maximale Zeichenanzahl vorgegeben. Gerade die Zusammenfassung der Historie der FKK stellte die Arbeitsgruppe vor Herausforderungen. Die mehr als 100 Jahre zählende Geschichte der FKK musste so zusammengefasst werden, dass die Vorgaben des Antragsformulars erfüllt sind, zugleich aber keine wichtigen Phasen der Entwicklung vernachlässigt werden. Die Vielfalt an individuellen Fähigkeiten und Kenntnissen stärkt die Zusammensetzung der Arbeitsgruppe:

Ulrich Wolfstädter erstellte einen Großteil der Textpassagen. Hier konnte er seine wissenschaftliche und philosophische Expertise zur FKK einbringen.

Michael Fox, der seit 45 Jahren Mitglied im LBN Duisburg e. V. ist, übernahm die Kommunikation mit den Behörden und recherchierte zu den notwendigen Unterlagen, die dem Antrag beizulegen sind.

Dirk Koch konnte seine Erfahrungen und Kontakte aus der Zusammenarbeit im Rahmen der Nackedei-Buchreihe mit in die Gruppe einbringen.

Ralf Sprenger sorgte als Arbeitsgruppenleiter für die Organisation der Arbeitstreffen und sicherte die Kommunikation Richtung GetNakedGermany, insb. Sönke Reise und dem DFK.

Mit dem bisherigen Stand ist die Arbeitsgruppe sehr zufrieden und man blickt der Bewerbungsphase mit großer Zuversicht entgegen. Die Frist zur Einreichung der Bewerbung läuft bis zum 31.10.2023, bis zum Frühjahr 2024 hat die Kommission dann Zeit, die Anträge zu sichten und eine Auswahl zu treffen, welche Vorschläge für eine Eintragung infrage kommen. Mit einer Entscheidung über die Aufnahme in die Liste des immateriellen Kulturerbes wird es dann aber noch bis zum Frühjahr 2025 dauern.

Eine Eintragung der Freikörperkultur in das bundesweite Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes hat den Vorteil, dass die darin zum Ausdruck kommende Anerkennung der FKK als Kulturerbe und Brauchtum die Grundlage bilden kann, eine Gemeinnützigkeit rein über die FKK zu erreichen. Damit wäre die Bindung an einen praktizierten Breitensport nicht mehr zwingend erforderlich. Dies würde FKK-Vereinen, die nicht über Sportanlagen verfügen oder deren Mitglieder nicht (mehr) sportlich aktiv sind, eigene bzw. neue Möglichkeiten zur Erlangung und Erhaltung der Gemeinnützigkeit bieten.

Grundsätzlich aber erhofft sich GetNakedGermany e. V. mit einer Eintragung vor allem eine erhöhte Sichtbarkeit und Akzeptanz der FKK in der Öffentlichkeit.

https://www.getnakedgermany.de/kulturerbe/